Kosten
Verrechnung von Einsatzkosten
Einsätze der Feuerwehr sind bei Bränden, Explosionen, Elementarereignissen und Erdbeben unentgeltlich, sofern diese nicht vorsätzlich verursacht werden. Für die Weiterverrechnung der Einsätze der Feuerwehr gemäss § 27 des Gesetzes über die Feuerpolizei und das Feuerwehrwesen (FFG, LS 861.1) gelten die massgeblichen Vorschriften in der übergeordneten Gesetzgebung, insbesondere die jeweils aktuelle Weisung der GVZ Gebäudeversicherung Kanton Zürich für die "Rechnungsstellung bei Feuerwehreinsätzen" inkl. zugehörige Anhänge. Die anzuwendenden Tarife basieren auf dem jeweils gültigen "Kostentarif für Einsätze der Stützpunkt-Feuerwehren bzw. Nachbarschaftshilfe" der GVZ Gebäudeversicherung Kanton Zürich. Für alle Einsatzarten, wo dieser Kostentarif nichts Spezifisches vorsieht, bemessen sich die Gebühren nach Aufwand für Personal-, Material- und Fahrzeugeinsatz.